Allgemeines
SaaS Vertrag. Dieser Vertrag wird abgeschlossen mit der guidar GmbH, Freistädter Straße 1, 4261 Rainbach im Mühlkreis, Österreich und regelt die zur Verfügungstellung von Software in SaaS-Form sowie die Erbringung von Dienstleistungen durch guidar.
guidar. guidar stellt dem Auftraggeber die Software guidar bereit. guidar bietet dem Auftraggeber eine Plattform zur Erstellung, Bereitstellung und Nutzung von interaktiven, KI-gestützten Anleitungen, Supportprozessen und digitalen Assistenzsystemen für physische Produkte.
Software as a Service. Die Software guidar wird in Form eines Software-as-a-Service-Modells betrieben. guidar stellt dem Auftraggeber die serverseitige Software sowie die dafür erforderliche Infrastruktur zur Verfügung. Für die clientseitige Infrastruktur, insbesondere Endgeräte, Internetverbindung und Nutzung der Anwendungen, ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
Geltung
Vertragsgrundlagen. guidar schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf Grundlage der von guidar erstellten schriftlichen Angebote sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Leistungsbeschreibungen (zum Beispiel individuelle Unterlagen oder allgemeine Informationsmaterialien), Preislisten sowie dieses Software-as-a-Service-Vertrages.
Die Leistungsbeschreibungen, Preislisten und dieser Software-as-a-Service-Vertrag gelten, soweit diese nicht ausschließlich projektspezifisch sind (zum Beispiel individuelle Unterlagen), für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen guidar und dem Auftraggeber. Sie liegen daher ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen guidar und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellen Fassung zugrunde, auch wenn auf diese nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit guidar im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, gilt die Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO als Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses.
Die AVV wird dem Auftraggeber im Zuge des Vertragsabschlusses zur Verfügung gestellt und kann unter
https://guidar.ai/rechtliches/avv-webapp
in der jeweils aktuellen Fassung abgerufen werden.
Die AVV gilt als vereinbart, sobald der Auftraggeber die Leistungen von guidar nutzt oder einen Vertrag mit guidar abschließt.
guidar verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers.
Zukünftige Änderungen. Änderungen der Leistungsbeschreibungen, Preislisten sowie dieses Software-as-a-Service-Vertrages werden dem Auftraggeber in geeigneter Weise (insbesondere schriftlich oder elektronisch) bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen zwei Wochen ab Mitteilung widerspricht. Ab Inkrafttreten der Änderungen gelten diese auch für alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vertragsverhältnisse.
Zusatzvereinbarungen. Sämtliche Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
Vertragsbestandteile des Auftraggebers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Vorgehen bei Unwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.
Vertragsabschluss
Angebot durch guidar. Angebote von guidar an den Auftraggeber, zum Beispiel in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs, Appstores oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.
Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von guidar, zum Beispiel bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber zwei Wochen ab dessen Zugang bei guidar gebunden.
Annahme durch guidar. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch guidar zustande. Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, zum Beispiel durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass guidar durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass guidar den Auftrag annimmt. Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.
Zugang. Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet wird, zu welchem beide Parteien Zugang haben, gelten Erklärungen, welche an Werktagen, das heißt Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage, zwischen 8:00 bis 16:00 Uhr (CET) abgegeben werden, als am selben Tag, Erklärungen, welche außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, als am nächsten Werktag um 8:00 Uhr (CET) zugegangen.
Informationen für Vertragsabschlüsse. Die in § 9 Absatz 1 Ziffer 1 bis 4 des E-Commerce-Gesetzes normierten Informationspflichten von guidar werden gegenüber Unternehmern abbedungen.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Erfüllungsort. Erfüllungsort ist der Sitz von guidar.
Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von guidar. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (zum Beispiel Präsentationsunterlagen oder Websiteinhalte) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.
Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet guidar eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat guidar bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
Austauschbare Leistungen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist guidar bei Verträgen mit Unternehmern berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
Fremdleistungen / Third Party Products. guidar ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen oder bei der Erbringung der Leistungen Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte und andere Leistungen beziehungsweise Produkte Dritter einzusetzen (Fremdleistungen / Third Party Products). guidar übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionalität oder Sicherheit von Schnittstellen (APIs) und Integrationen mit Drittsystemen.
Vereinbarte Fremdleistungen / Third Party Products. Wenn die Leistungen von guidar vereinbarungsgemäß konkret festgelegte Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen beziehungsweise Produkte Dritter beinhalten, dann stellen diese eine vereinbarte Fremdleistung dar. In diesem Fall besteht die vertragliche Verpflichtung von guidar ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung dieser Fremdleistungen.
Integration von Leistungen, Produkten, Daten und Rechten durch den Auftraggeber. Sofern der Auftraggeber im Rahmen der Nutzung der Software Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen beziehungsweise Produkte des Auftraggebers oder Dritter verarbeitet oder integriert, ist guidar bezüglich dieser Leistungen, Produkte, Daten und Rechte ausschließlich als Hostprovider tätig.
Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist guidar berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Termine und Fristen. Von guidar angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Vertragslaufzeit. Verträge auf unbestimmte Zeit sind von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres kündbar.
Beendigung des Vertragsverhältnisses. Bei Beendigung oder Ablauf des Vertragsverhältnisses wird guidar den Zugang des Auftraggebers zur Software guidar und den damit verbundenen Services sofort beenden.
Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund. guidar ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber sowie den Zugang des Auftraggebers zur Software guidar und den damit verbundenen Services jederzeit aus wichtigem Grund zu beenden. Einen wichtigen Grund stellen insbesondere nachstehende Vertrags- sowie Pflichtverletzungen dar:
Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für guidar unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei guidar oder den Auftragnehmern von guidar – verlängern Fristen beziehungsweise verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat guidar den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat guidar unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen bereitzustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch guidar erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Vertragsabwicklung, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails sowie die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen.
Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Leistungserbringung bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen. Der Auftraggeber hat die von ihm bereitgestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Zudem hat der Auftraggeber die Systemvoraussetzungen für den Einsatz der von guidar zur Verfügung gestellten Software einzuhalten. Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung entstehen, und insbesondere auch für den dadurch entstehenden Mehraufwand von guidar.
Sofern guidar aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist guidar unbeschadet anderer Rechte berechtigt, die Ausführung der Leistungen zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber vorzuziehen und erst nach deren Abschluss die Leistungen für den Auftraggeber fortzusetzen. Dadurch verschieben sich alle Termine und Fristen entsprechend.
Wird guidar von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber guidar schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
Sollte guidar eine Meldung erhalten, dass die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen, so behält sich guidar das Recht vor, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Software vorübergehend auszusetzen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
Umfang der Prüfpflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat die rechtliche Prüfung dahingehend, dass die Leistungen von guidar alle rechtlichen Anforderungen des Auftraggebers erfüllen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, design-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht, selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend qualifizierten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.
Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen guidar beziehungsweise den Lizenzgebern von guidar zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit guidar vereinbarten beziehungsweise von den Lizenzgebern vorgegebenen Umfang zu nutzen.
Für den Fall, dass der Lizenzumfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (beziehungsweise verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist.
Bei individuell für den Auftraggeber erstellten Zusatzfunktionen und Zusatzmodulen, welche einen Zusammenhang zur von guidar zur Verfügung gestellten Software aufweisen, erhält der Auftraggeber ein nicht exklusives Recht zur Nutzung der Leistung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers während der Vertragslaufzeit.
Rechte Dritter. Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass die Leistungen von guidar häufig auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichen Lizenzbedingungen aufbauen. Der Auftraggeber hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen von guidar sind, einzuhalten.
Recht auf das Endprodukt. Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc. Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat guidar auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse usw. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.
Kontrollrecht. guidar ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch technische Maßnahmen zu kontrollieren.
Eine Kontrolle durch technische Maßnahmen ist laufend zulässig. Dabei ist guidar berechtigt, die zur Kontrolle der Einhaltung der Lizenz notwendigen Daten, wie zum Beispiel Gerätedaten, Usernamen oder Logindaten an ein Überwachungssystem von guidar zu übermitteln.
guidar ist in jedem Fall zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet. guidar ist nicht berechtigt, die Daten zu anderen Zwecken zu verwenden und verpflichtet, die Daten unmittelbar nach der Lizenzkontrolle, spätestens jedoch nach einer Woche, zu löschen.
Referenz. guidar ist bei Verträgen mit Unternehmern berechtigt, auf allen von guidar für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf guidar und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen. guidar ist zudem berechtigt, vorbehaltlich des jederzeit möglichen Widerrufs, im Rahmen der eigenen Werbemittel Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz beziehungsweise als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden.
Dies umfasst insbesondere die Verwendung auf der Website von guidar, in Präsentationen und Pitch Decks, auf Social-Media-Kanälen sowie in sonstigen Marketing- und Vertriebsunterlagen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zusteht.
Der Widerruf ist schriftlich oder per E-Mail an office@guidar.ai zu erklären und wird ab Eingang bei guidar wirksam.
Inhalte des Auftraggebers. Sämtliche vom Auftraggeber bereitgestellten sowie in der Software erstellten Inhalte, insbesondere Anleitungen, Texte, Bilder, Videos, Marker, Prozesse und sonstige Informationen, liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit dieser Inhalte ausschließlich verantwortlich. guidar übernimmt keine Haftung für Inhalte, die vom Auftraggeber erstellt, gepflegt oder zur Verfügung gestellt werden.
Einsatz von künstlicher Intelligenz. Die Leistungen von guidar können auf Systemen der künstlichen Intelligenz basieren, insbesondere im Rahmen von automatisierten Assistenzsystemen und Agenten. Die durch solche Systeme generierten Inhalte, Vorschläge und Antworten können unvollständig, fehlerhaft oder ungeeignet sein und stellen keine verbindlichen oder fachlich geprüften Anleitungen dar. guidar übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verwendbarkeit der durch künstliche Intelligenz generierten Inhalte. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung des Auftraggebers.
Die Leistungen von guidar können auch in Form von autonomen oder teilautonomen Assistenzsystemen („Agenten“) erbracht werden, die eigenständig Vorschläge generieren oder Aktionen vorbereiten.
Assistenzcharakter der Leistungen. guidar stellt ein unterstützendes System zur Verfügung und ersetzt keine fachgerechte Bedienung, Wartung, Prüfung oder Beurteilung durch qualifiziertes Personal. Entscheidungen und Handlungen, die auf Basis der durch guidar bereitgestellten Inhalte erfolgen, liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Auftraggebers beziehungsweise der jeweiligen Nutzer.
Augmented Reality. Funktionen im Bereich der erweiterten Realität können Abweichungen in der Darstellung, Positionierung oder Erkennung von Objekten aufweisen. Insbesondere können virtuelle Inhalte ungenau, zeitverzögert oder fehlerhaft im Raum dargestellt werden. guidar übernimmt keine Haftung für Schäden oder Fehlhandlungen, die auf eine fehlerhafte oder ungenaue Darstellung im Rahmen von Augmented-Reality-Funktionen zurückzuführen sind.
Service Level
Standard-Service-Level. Dieses Service-Level-Agreement definiert das Standard-Service-Level von guidar. Soweit keine darüber hinausgehenden Service- und Wartungsleistungen oder Ähnliches vereinbart wurden, werden diese auch nicht geschuldet.
Schulungen/Beratungen. Nicht unter diese Service-Level-Vereinbarung fällt die Abhaltung von Schulungen, also umfangreichere oder laufend wiederkehrende Erklärungen aufgrund von Wissensdefiziten seitens des Auftraggebers, oder individuelle Beratung. Diese können jedoch getrennt und kostenpflichtig bei guidar beauftragt werden.
Fremdanwendungen / Third Party Products. guidar bietet keinen Support und keine Beratungsdienstleistungen für Fremdanwendungen, zum Beispiel integrierte Third Party Produkte, an.
Kommunikation und Support
Hilfeseiten/FAQ. guidar bietet per Mail an office@guidar.ai Lösungen für häufige Fragen zur von guidar zur Verfügung gestellten Software guidar. Der Auftraggeber ist verpflichtet, insbesondere bei Fragen zur Installation, Funktion und Bedienung vor der Nutzung anderer Supportmöglichkeiten diese Form des Supports zu nutzen.
Kommunikation. Die Kommunikation mit guidar erfolgt ausschließlich über office@guidar.ai oder über in guidar zur Verfügung gestellte Funktionen zur Kontaktaufnahme.
Servicezeiten. Die Servicezeiten von guidar sind Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr (CET) sowie an Freitagen von 08.00 bis 12.00 Uhr (CET) (ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich).
Sprachen. Die Kommunikation mit guidar kann sowohl in deutscher Sprache als auch in englischer Sprache erfolgen.
Monitoring und Analyse
Monitoring und Analyse. guidar setzt zum Zweck der Sicherstellung der Verfügbarkeit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit, der Fehleranalyse sowie der Weiterentwicklung Monitoring- und Analyse-Systeme ein, welche Daten über die Nutzung der von guidar zur Verfügung gestellten Software guidar verarbeiten. Eine darüberhinausgehende Nutzung dieser Daten findet nicht statt.
Weiterentwicklung und Updates
Weiterentwicklung. Die von guidar zur Verfügung gestellte Software guidar sowie die dahinterstehende Infrastruktur wird laufend technisch und inhaltlich weiterentwickelt. Dabei ist guidar sowohl berechtigt, neue Funktionen, Formate und Inhalte einzuführen als auch bestehende Funktionen, Formate und Inhalte zu verändern oder einzustellen.
guidar wird den Auftraggeber über jede wesentliche Änderung oder Einstellung des Serviceangebots zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren. Individuelle Anpassungen für einzelne Auftraggeber sind nach Rücksprache und Zustimmung von guidar bei Übernahme der Entwicklungskosten sowie der zusätzlichen Infrastrukturkosten durch den Auftraggeber möglich.
Soweit Anregungen vom Auftraggeber im Rahmen der Weiterentwicklung der von guidar zur Verfügung gestellten Software aufgegriffen und umgesetzt werden, überträgt der Auftraggeber allfällige damit verbundene Rechte umfassend, jedoch nicht exklusiv, an guidar, damit guidar das Resultat allen Kunden zur Verfügung stellen kann.
Updates. Soweit guidar bestehende Module mit neuen oder geänderten Funktionen ausstattet, welche Bestandteil einer neueren Version der Software werden, ist der Auftraggeber zur Nutzung dieser Funktionen ohne zusätzliche Kosten berechtigt.
Upgrades. Soweit guidar neue Module entwickelt, ist guidar nach eigenem Ermessen berechtigt, diese Module als kostenlose oder kostenpflichtige Zusatzoption anzubieten.
Systemvoraussetzungen. Im Rahmen der Weiterentwicklung sowie der Einführung neuer Funktionen und Module ist es aufgrund technischer Voraussetzungen möglich, dass sich die Systemvoraussetzungen zur Verwendung der Leistungen von guidar ändern. Diese Änderungen kann der Auftraggeber bei Bedarf per E-Mail über office@guidar.ai anfragen.
Wartung
Wartungsintervalle. Wartungsintervalle werden für regelmäßige planmäßige und außerplanmäßige Wartungsarbeiten an den Systemen von guidar und seinen Lieferanten benötigt, die zur Sicherstellung des laufenden Betriebs sowie zur Durchführung von Updates oder Verbesserungen erforderlich sind. Updates durch guidar erfolgen in keinen regelmäßig wiederkehrenden oder zeitlich fixierten Wartungsintervallen.
Information und Deployment. guidar wird den Auftraggeber so bald wie möglich über geplante Systemwartungen informieren und dabei die voraussichtliche Dauer der Serviceunterbrechung sowie den Zeitpunkt, zu dem diese stattfinden wird, angeben.
Außerdem wird guidar die geschätzte Dauer des Serviceausfalls und den ungefähren Zeitpunkt, zu dem dieser eintreten wird, angeben.
Systemwartungs- und Aktualisierungsmaßnahmen, die keine Serviceunterbrechung erfordern, können jederzeit durchgeführt werden, da sie die Verfügbarkeit und Nutzung des Systems durch den Auftraggeber nicht beeinträchtigen.
Außerordentliche Wartung. In dringenden Fällen (insbesondere zur Fehlerbehebung oder zur Verhinderung von akut drohenden Angriffen) ist eine Durchführung von Wartungsmaßnahmen durch guidar auch ohne vorherige Information des Auftraggebers möglich.
Fehlerbehebung und Reporting
Fehlerklassen. Die Parteien vereinbaren die unten angeführten Fehlerklassen zur Klassifikation von Fehlern:
Reporting. Wenn der Auftraggeber fehlerhaftes Verhalten entdeckt, ist dies guidar unverzüglich über office@guidar.ai oder über die in guidar zur Verfügung gestellten Kommunikationskanäle zu melden.
Die Meldung hat eine Problembeschreibung inklusive Betriebssystem samt Version sowie Modellbezeichnung des Geräts, den Zeitpunkt des Auftretens des Fehlers, die betroffenen Komponenten, die Rahmenbedingungen, die wirtschaftlichen Auswirkungen sowie nach Möglichkeit einen Screenshot und/oder ein Video des Fehlverhaltens zu enthalten.
Reaktions- und Behebungszeit. Als angemessene Reaktionszeit bis zum Beginn der Fehlerbehebung beziehungsweise der Schadensaufarbeitung gilt ein Zeitraum von einem Werktag bei Fehlern der Klasse 1, zwei Werktagen bei Fehlern der Klasse 2, fünf Werktagen bei Fehlern der Klasse 3 und drei Monaten bei Fehlern der Klasse 4. Die Zeiten beziehen sich auf die Servicezeiten von guidar zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder auf später einvernehmlich abgeänderte Servicezeiten.
Die Fehlerbehebung beziehungsweise die Schadensaufarbeitung hat unter Einsatz von der Fehlerklasse angemessenen, eine rasche Abwicklung ermöglichenden Ressourcen zu erfolgen und ist nach Beginn ohne unnötigen Aufschub bis zum Abschluss fortzusetzen.
Uptime
Verfügbarkeit. guidar gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software „guidar“ von 99,0 %, bezogen auf das Kalenderjahr abzüglich der Zeiten zulässiger Unterbrechungen.
Zulässige Unterbrechung. Zeiten, in denen die Software wegen geplanter Wartungsarbeiten unterbrochen ist, sowie Zeiten, in denen die Software aufgrund von Umständen nicht verfügbar ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von guidar liegen, gelten als zulässige Unterbrechung (sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich von guidar verursacht wurden) und somit als Zeiten, in denen die Software als verfügbar gilt.
Geplante Wartungsarbeiten werden dem Auftraggeber im Vorfeld bekanntgegeben, sind in der Regel nur von kurzer Dauer und werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Bürozeiten durchgeführt.
Außerhalb der zumutbaren Kontrolle von guidar liegen insbesondere: höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Überschwemmungen, Brände, Erdbeben, zivile Unruhen, Terrorakte, Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, Angriffe, Ausfälle oder Verzögerungen bei Telekommunikation, Internet-Service-Providern oder Hosting-Einrichtungen, die mit Hardware-, Software- oder Stromversorgungssystemen zusammenhängen, die sich nicht im Einflussbereich von guidar befinden.
Unzulässige Unterbrechungen. Alle anderen Unterbrechungen sind unzulässig und zählen somit als Zeiten, in denen die Software nicht verfügbar ist.
Unterschreitungen. Berechnungsbasis ist das Kalenderjahr abzüglich der Zeiten der zulässigen Unterbrechungen. Wenn die Software weniger als 99,0 % dieser Zeit verfügbar ist, wird die gewährleistete Verfügbarkeit unterschritten.
Für den Fall, dass die tatsächliche Verfügbarkeit die garantierte Verfügbarkeit unterschreitet, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Gutschrift in Höhe des doppelten Prozentbetrags der tatsächlichen Unterschreitung zu verlangen. Dieser Prozentbetrag wird von der monatlichen Grundgebühr in Abzug gebracht.
Einschränkung der Funktionsverfügbarkeit. guidar übernimmt keine Garantie für die durchgehende Verfügbarkeit einzelner Funktionen oder Bestandteile der Software, insbesondere nicht für Funktionen im Bereich künstlicher Intelligenz, Augmented Reality oder für Schnittstellen zu externen Systemen (APIs). Einschränkungen, Verzögerungen oder vorübergehende Ausfälle einzelner Funktionen gelten nicht als Nichtverfügbarkeit der Software im Sinne dieses Vertrages.
Drittanbieter-Leistungen. Soweit die Leistungen von guidar auf Leistungen oder Infrastrukturen Dritter basieren, insbesondere im Bereich Hosting, künstliche Intelligenz, Tracking oder Schnittstellen, übernimmt guidar keine Haftung für deren Verfügbarkeit, Leistung oder Funktionsfähigkeit. Ausfälle, Verzögerungen oder Einschränkungen von Drittanbietern gelten nicht als von guidar zu vertretende Störungen.
Überwachung der Infrastruktur
Monitoring. guidar hat ein eigenes Monitoring-System zur Überwachung der Serviceleistungen eingerichtet. Das Monitoring versendet rund um die Uhr Benachrichtigungen an Administratoren von guidar bei wichtigen Infrastruktur-Meldungen. guidar ist bestrebt, etwaige Ausfälle so rasch wie möglich zu beheben.
Sonstige Sicherheitsvorkehrungen. Um die Systeme von guidar sowie die gespeicherten Datensätze bestmöglich vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen, trifft guidar angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Der Auftraggeber kann Informationen hierzu bei Bedarf per E-Mail an office@guidar.ai anfragen.
Treuepflichten & Abwerbeverbot
Treuepflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu fördern und insbesondere gegenüber Dritten keine herabwürdigende oder geschäftsschädigende Kritik am jeweils anderen Vertragspartner zu äußern. Diese Verpflichtung gilt auch über ein etwaiges Vertragsende hinaus.
Abwerbeverbot. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Verträgen mit Unternehmern, keine Mitarbeiter von guidar während der Vertragslaufzeit sowie drei Jahre nach Vertragsende aktiv abzuwerben. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung hat der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in der Höhe des Bruttojahresgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters, maximal jedoch EUR 50.000,-- pro Verstoß, zu bezahlen. Das Recht auf Geltendmachung eines darüber hinausgehenden nachgewiesenen Schadens bleibt unberührt.
Entgelt
Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz von guidar in Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Abrechnungsmodus. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.
Abrechnung nach Pauschale. Im Fall der Abrechnung in Form einer Pauschale deckt diese alle Leistungen ab, die zur Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. Ausgenommen sind die Kosten unvorhersehbarer Ereignisse, Mehrkosten durch nicht vertragsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers sowie Mehrkosten aufgrund von versteckten Mängeln in beigestellten Leistungen.
Abrechnung nach Aufwand. Im Fall der Abrechnung nach Aufwand erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Eine Abrechnung nach Aufwand liegt vor, wenn der voraussichtliche Aufwand als circa, voraussichtlich oder geschätzt angegeben wird.
Zusatzleistungen. Alle Leistungen von guidar, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.
Teilleistungen. guidar ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen. Als Teilleistungen gelten jedenfalls die einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung.
Kostenvorschuss. guidar ist berechtigt, bei Neukunden, im Fall der Durchrechnung vereinbarter Fremdleistungen sowie bei Vorliegen von Anzeichen wirtschaftlicher Schwierigkeiten, bei Zahlungsverzug in der Vergangenheit oder bei Anzeichen von Zahlungsunwilligkeit des Auftraggebers, vorab Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes in der Höhe der jeweils nächsten zu erbringenden Teilleistungen zu verlangen.
Gutschriften im Fall der Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit. Wenn der Auftraggeber im Fall der Unterschreitung der garantierten Verfügbarkeit eine Gutschrift wünscht, hat er diese bei sonstigem Verfall des Anspruchs binnen 60 Tagen ab Bekanntwerden der Nichteinhaltung der garantierten Verfügbarkeit durch guidar über office@guidar.ai anzufordern und die Aufrechnung mit der nächsten Rechnung zu erklären. Eine andere Verwendung der Gutschrift ist ausgeschlossen.
Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist guidar berechtigt, jährlich eine Preisanpassung auf Basis des von der Statistik Austria veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) oder eines an dessen Stelle tretenden Indexes vorzunehmen. Als Bezugsgröße dient die Indexzahl des Monats vor Vertragsabschluss. Bei Verträgen mit Unternehmern bleiben Indexschwankungen nach unten unberücksichtigt. Die Preisanpassung erfolgt jeweils zum Jahresbeginn des folgenden Kalenderjahres und wird dem Auftraggeber mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich oder elektronisch mitgeteilt.
Unabhängig davon ist guidar berechtigt, nach Vertragsabschluss eine außerordentliche Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich die Kosten der Leistungserbringung – insbesondere durch Änderungen bei Drittanbieterkosten, Infrastruktur- oder Lizenzkosten – um mehr als 3 % erhöhen, ohne dass dies von guidar beeinflussbar ist. Die Kostenerhöhung ist von guidar nachzuweisen und die fehlende Beeinflussbarkeit glaubhaft zu machen. Eine außerordentliche Preisanpassung ist auf den tatsächlichen Kostenmehraufwand begrenzt. Bei Verträgen mit Unternehmern besteht kein Anspruch auf Entgeltsenkung bei rückläufigen Kosten.
Ungerechtfertigter Rücktritt. Für den Fall, dass der Auftraggeber ohne grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von guidar ganz oder teilweise vom Auftrag zurücktritt, gebührt guidar dennoch das vereinbarte Entgelt. guidar muss sich in diesem Fall lediglich ersparte Aufwendungen aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Gleiches gilt, wenn guidar aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.
Zahlung
Fälligkeit
Die Rechnungen von guidar sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Bei laufenden SaaS-Leistungen erfolgt die Leistungserbringung grundsätzlich nach Vertragsabschluss bzw. gemäß vereinbartem Leistungsbeginn.
Zahlbarkeit
Die Rechnungen von guidar sind binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Überweisung
Die Zahlung hat grundsätzlich durch Überweisung auf das von guidar bekannt gegebene Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.
Sonstige Zahlungsarten
Der Auftraggeber ist berechtigt, alle von guidar angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt im Zeitpunkt der Bezahlung bzw. bei wiederkehrenden Leistungen automatisch gemäß vereinbarter Abrechnungsperiode.
Vereinbarte Fremdleistungen
Wird eine Ratenzahlung vereinbart, gilt bei nicht fristgerechter Zahlung auch nur einer Rate Terminsverlust als vereinbart.
Verantwortung des Auftraggebers
Nutzer. Der Auftraggeber ist für alle Nutzer verantwortlich, die die Software in seinem Namen verwenden. Dies umfasst insbesondere Mitarbeiter, Partner oder sonstige Dritte.
Nutzung von Inhalten und Dokumenten. Dem Auftraggeber ist es untersagt, von guidar bereitgestellte oder durch guidar generierte Inhalte oder Dokumente ohne aktive Lizenz (insbesondere Abonnement, Zusatzmodul oder sonstige Nutzungsberechtigung) oder ohne schriftliche Genehmigung durch guidar zu verwenden oder diese Inhalte zur kommerziellen Nutzung zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben.
Haftung für generierte Inhalte und Dokumente. Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte und Dokumente, die durch seine Nutzung der von guidar zur Verfügung gestellten Leistungen erzeugt, verbreitet oder verarbeitet werden, allein verantwortlich und haftet in vollem Umfang gegenüber Dritten sowie gegenüber guidar.
Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. guidar übernimmt keine Haftung für Datenverlust.
Klassischer Werkvertrag. Im Fall von klassischen Werkleistungen haftet guidar für die Zielerreichung.
Zukauf von Ressourcen. Im Fall des bloßen Zukaufs von Ressourcen wie Arbeitszeit ist der Auftraggeber für die Zielerreichung selbst verantwortlich. guidar haftet nur für die auftragsgemäße Ausführung der konkret beauftragten Detailleistungen.
Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von guidar eingreift oder undokumentierte oder für guidar nicht mehr leicht nachvollziehbare Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von guidar.
Rügeverpflichtung. Der Auftraggeber hat nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch guidar, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die Leistungen spätestens binnen 8 Tagen schriftlich abzunehmen oder allfällige Mängel schriftlich zu rügen.
Bei nicht rechtzeitiger Abnahme oder Rüge gelten die Leistungen automatisch als abgenommen.
Verdeckte Mängel sind binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.
Die Rüge hat detailliert und nachvollziehbar zu erfolgen. Der Auftraggeber hat guidar alle zur Untersuchung und Behebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen.
Bei nicht rechtzeitiger Rüge sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen.
Haftung für künstliche Intelligenz und automatisierte Systeme.
Leistungen von guidar können auf Systemen der künstlichen Intelligenz basieren. Die dadurch generierten Inhalte, Empfehlungen und Ergebnisse können unvollständig, fehlerhaft oder ungeeignet sein.
guidar übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, Handlungen oder Schäden, die auf Basis solcher Inhalte erfolgen. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung des Auftraggebers.
Haftung bei Nutzung an physischen Produkten.
guidar stellt ein unterstützendes Assistenzsystem dar und ersetzt keine fachgerechte Bedienung, Wartung oder Prüfung durch qualifiziertes Personal.
guidar übernimmt keine Haftung für Schäden an Maschinen, Anlagen oder sonstigen physischen Gegenständen sowie für daraus resultierende Folgeschäden.
Haftung für Augmented Reality.
Funktionen im Bereich Augmented Reality können Abweichungen in der Darstellung, Positionierung oder Erkennung von Objekten aufweisen.
guidar übernimmt keine Haftung für Schäden, Fehlbedienungen oder Fehlentscheidungen, die auf fehlerhafte oder ungenaue AR-Darstellungen zurückzuführen sind.
Garantie. Soweit Leistungsteile über eine von Dritten gewährte Garantie verfügen, ist diese direkt beim Dritten geltend zu machen. Eine Garantie von guidar beginnt mit Übergabe und verjährt spätestens mit Ablauf der Garantiefrist.
Gewährleistung. Bei Leistungen im Rahmen dieses Vertrages hat der Auftraggeber ein Recht auf Mangelbehebung gemäß Service-Level.
Bei sonstigen Leistungen wird die Gewährleistung auf sechs Monate beschränkt.
Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
Ansprüche verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis, spätestens nach drei Jahren.
Personenschäden bleiben unberührt.
Schutzwirkung zugunsten Dritter. Dieser Vertrag entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.
Haftung bei Uptime. Die Haftung bei Unterschreitung der Verfügbarkeit ist auf Gutschriften beschränkt.
Haftung bei Drittleistungen. guidar haftet nicht für Leistungen Dritter. Eine Haftung besteht nur im Fall von Auswahlverschulden.
Haftung bei Integration durch den Auftraggeber. guidar haftet nicht für vom Auftraggeber integrierte Inhalte oder Systeme.
Haftung bei kostenlosen Leistungen. Für kostenlose Leistungen ist jede Haftung ausgeschlossen.
Beweislast. Die Beweislast liegt beim Auftraggeber.
Nachfrist. Ansprüche können erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist geltend gemacht werden.
Die Haftung von guidar ist der Höhe nach auf das im letzten Vertragsjahr vom Auftraggeber bezahlte Entgelt beschränkt.
Vertragsrücktritt. Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
Schlussbestimmungen
Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und guidar ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
Gerichtsstand. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen guidar und dem Auftraggeber wird das sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. guidar ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand von guidar oder des Auftraggebers zu erheben.
Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm in die Software eingebrachten personenbezogenen Daten selbst verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass die Übermittlung und Verarbeitung dieser Daten durch guidar auf einer geeigneten Rechtsgrundlage beruht.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch guidar sind den Datenschutzhinweisen auf der Website von guidar unter https://guidar.ai/datenschutz/datenschutzhinweis-website zu entnehmen.